Immobilieneigetümer enteignen – Wie kurzsichtig!

Die Forderung ist einfach absurd

Die Debatte um Enteignungen von Immobilienbesitzern ist nichts, was mich freut. Dennoch gehört das Thema auf einen Immobilienkanal, insbesondere weil es dieses Mal leider sogar aus der Mitte der Bevölkerung selbst direkt eingefordert wird. Das ist neu, und erschreckend.⠀

Die Debatte macht sich aktuell besonders an der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ in Berlin fest. Stand Juli 2021 hat die Initiative mit knapp 350.000 Unterschriften die notwenige Anzahl erreicht, um das Vorhaben zusammen mit der Bundestagswahl und der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin zur Abstimmung zu bringen. ⠀

Man kann es wohl niemandem vorwerfen, wenn er in einer Mieterstadt wie Berlin (ca. 80% Mieterquote), in der immer wieder in den Medien von seelenlosen Miethaien berichtet wird, auf populistische Slogans wie „Mietenwahnsinn stoppen“ anspringt. Wohnen ist eben ein Grundbedürfnis. Dabei blenden die Initiatoren vollständig aus, dass der Staat bereits über das Grundgesetz zu Maßnahmen verpflichtet ist und diese bereits in umfangreichen Mieterschutzgesetzgebungen ausübt.⠀

Das Grundgesetz ist den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet. Art. 14 Abs. 2 GG besagt, dass der Gebrauch von Eigentum zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dient. ZUGLEICH, NICHT AUSSCHLIESSLICH!⠀

Wie unfassbar ungeeignet der Senat von Berlin in der Mietdebatte ist, zeigt sich u.a. in der Tatsache, wie eine Begrenzung von Mieterhöhungen bei der Fusion von Deutsche Wohnen und Vonovia als Erfolg für die Mieter in Berlin gefeiert wurde. 1% Begrenzung bei der Mietsteigerung auf drei Jahre sowie die Begrenzung von max. 2€/m2 bei der Modernisierungsumlage. Da diese 2€ bereits durch das BGB für jene Mieten geregelt sind, die vor einer Erhöhung bei unter 7€/m2 lagen, trägt insb. die Deutsche Wohnen (ca. 114.000€ Wohnungen in Berlin), nichts mit, was nicht ohnehin schon durch das Gesetz geregelt ist. Das ist kein Erfolg, das ist geltendes Recht.⠀

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